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DATEV News
Mittelstand startet leicht verschnupft in den Herbst
Das Geschäftsklima im Mittelstand hat sich im September zum zweiten Mal in Folge verschlechtert. Es sank um 2,9 Punkte auf minus 16,1 Zähler. Bei den Großunternehmen war der Rückgang mit minus 0,5 Punkten geringer. Damit kommt der noch zu Jahresbeginn beobachtete Stimmungsaufschwung ins Stocken. Dies sind die Ergebnisse des KfW-ifo-Mittelstandsbarometers.Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
Zur weltweiten Umsetzung bestimmter (abkommensbezogener) Empfehlungen aus dem sog. BEPS-Projekt gegen unfairen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen wurde im Jahr 2016 ein multilaterales Abkommen verabschiedet (BEPS-MLI). In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die dessen Umsetzung zweistufig, durch ein Vertragsgesetz und durch ein nachfolgendes Anwendungsgesetz. Das vorliegende Änderungsgesetz erweitert das Vertragsgesetz vom 22. November 2020.Modernisierungsagenda Digitalisierung: Bundesregierung will neue Standards für Gesetze
Die Bundesregierung will Verwaltung und Gesetzgebung modernisieren. Die BRAK weist auf einen für Juristinnen und Juristen besonders relevanten Aspekt hin: ein neuer Standard in der Rechtsetzung, der auf eine strukturierte Frühphase der Gesetzgebung, mehr digitale Werkzeuge und adressatenfreundliche Gestaltung setzt - Rechtsregeln sollen als „Law as Code“ maschinenlesbar und direkt in IT-Systeme integrierbar sein.Keine Erstattung von Arbeitgeberleistungen bei Absonderung wegen Infektion mit dem Coronavirus
Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer für die Zeit der Absonderung wegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus Zahlungen geleistet haben, haben keinen Erstattungsanspruch nach § 56 Abs. 5 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes. Sie waren auch im Falle eines symptomlosen Verlaufes der Infektion zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 3 C 14.24).Quarantäne wegen Corona-Infektion – keine Verdienstausfall-Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Vermeidbarkeit der Infektion durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen und für den Betroffenen möglichen Schutzimpfung
Eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in häuslicher Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, kann vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verlangen, wenn sie die damalige öffentlich empfohlene COVID-19-Schutzimpfung nicht in Anspruch genommen hat, eine Impfung für sie aber möglich gewesen wäre. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 3 C 5.24).Amts- und nicht Privathaftung für etwaige Impfschäden nach einer bis zum 7. April 2023 vorgenommenen Corona-Schutzimpfung
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, wer für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bei einer bis zum 7. April 2023 vorgenommenen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haftet, die in einer Vertragsarztpraxis vorgenommen wurde (Az. III ZR 180/24).Fahrtenbuchauflage – Die Angabe einer „Briefkastenadresse“ und fiktiver Personalien ist keine ausreichende Mitwirkung im Verfahren
Wer zur Aufklärung eines Verkehrsverstoßes eine bloße „Briefkastenadresse“ und fiktive Personalien angibt, wirkt nicht ausreichend mit. Eine daraufhin angeordnete Fahrtenbuchauflage ist rechtmäßig. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 14 K 2411/24).IESBA Handbook 2025
Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat das 2025 Handbook of the International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards) veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.Schnellere und sicherere Sofortzahlungen in Euro werden Realität
Ab dem 09.10.2025 wird der Geldtransfer im gesamten Euro-Währungsgebiet schneller und sicherer denn je sein. Dank der neuen EU-Vorschriften für Sofortzahlungen können Menschen und Unternehmen nun innerhalb von Sekunden Geld in Euro überweisen, und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit, an Wochentagen oder am Wochenende, sei es im eigenen Land oder im gesamten Euro-Währungsgebiet. Die EU-Kommission gibt einen Überblick.§ 5 Absatz 3 der Verordnung zur Durchführung des Ausbildungsunterstützungsfondsgesetzes vom 5. November 2024 unwirksam
Das OVG Bremen hat § 5 Absatz 3 der Verordnung zur Durchführung des Ausbildungsunterstützungsfondsgesetzes vom 5. November 2024 (Brem.GBl. S. 1014) - AusbUFDVO- für unwirksam erklärt und im Übrigen den Normenkontrollantrag gegen die Verordnung abgelehnt (Az. 2 D 7/25).